Reglement und Stromkennzeichnung
Reglement
Das aktuelle Reglement ist seit März 1972 im Einsatz. Es wurde am 21. August 1972 vom Baudepartement des Kanton St.Gallen genehmigt.
Stromkennzeichnung
Seit Ende 2006 ist die UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis) in Kraft. Die Schweiz hat damit klare rechtliche, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom. Diese erleichtern den internationalen Handel mit Strom aus erneuerbaren Energie und stellen sicher, dass der von Endkunden verbrauchte Strom bis zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann. Damit dienen die Herkunftsnachweise der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung: Seit 2006 sind alle Energieversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren. Die Endverbraucher erhalten mit der Kennzeichnung die Möglichkeit, den an sie gelieferten Strom nach qualitativen Kriterien zu bewerten.