Öffentliche Auflage Elektra- und Wasser- Reglemente

Die Reglemente der Elektra aus den Jahren 1972 / 1999 über Abgabe Energie und Kosteneiträge sowie das Wasserreglement aus dem Jahr 1994 sind veraltet.
Auf Kantonaler- und Bundesebene sind verschiedene Neuerungen und Vorschriften erlassen worden, die in den bisherigen Reglementen nicht mehr abgebildet werden können. Aus diesen Gründen hat der Verwaltungsrat die Reglemente der Elektra und Wasser Abteilungen überarbeitet.

Der Verwaltungsrat erlässt bzw. genehmigte am 27.09.2022 die überarbeiteten Reglemente der Abteilungen Elektra und Wasser. Der Erlass untersteht gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes des Kantons St. Gallen in Verbindung mit Art. 29 der Korporationsordnung der Elektra- und Wasserkorporation dem fakultativen Referendum.

Gegenstande Abteilung Elektra:
                             Reglement über Elektrizität mit Anhängen
                             Reglement über Energieerzeugung- und Speicheranlagen mit Anhängen
                             Reglement über Anschlussbeiträge

Gegenstände Abteilung Wasser
                             Wasserreglement

Auflagefrist: 9. September 2022 bis 18. Oktober 2022

Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 100 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Elektra- und Wasserkorporation Grub SG, 9036 Grub SG einzureichen.

Die Auflageexemplare können über die Homepage der Elektra- und Wasserkorporation Grub SG heruntergeladen werden.
www.ewgrubsg.ch/ueber-uns/auflage-reglemente